F. A. ______ verzichtete stillschweigend auf eine Replik. Am 3. März 2020 reichte das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz auf Nachfrage des Obergerichts hin die Veranlagungsverfügung 2017 ein (act. 13). G. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie die Vorbringen der Parteien in den Rechtschriften wird, soweit für die Beurteilung entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Seite 3 Erwägungen