Arbeitslosentaggeld erhalten und die Ersatzabgabe für die Jahre 2011 bis 2016 beim Kanton E. ohne Verzug bezahlt habe. A. ______ habe auf ihre Aufforderung zur Erteilung von Auskunft über seine finanzielle Situation sowie allfällige Schulden und den Fragebogen zu seiner gesundheitlichen Situation nicht reagiert und keine Beweismittel eingereicht. Mit dem Teilerlass auf die Mindestabgabe von Fr. 400.-- sowie dem Angebot der Ratenzahlung seien sie den Empfehlungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gefolgt. Zwar befinde sich A. ___