den Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe 2017 (act. 2.1). Mit Verfügung des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz vom 11. September 2019 wurde das Begehren um Erlass teilweise gutgeheissen und der Abgabebetrag auf das gesetzliche Minimum von Fr. 400.-- gesenkt (act. 2.4 und act. 2.5).