B. Am 6. Juni 2019 wurde A. ______ auf der Grundlage des für die direkte Bundessteuer gültigen steuerbaren Einkommens von Fr. 20‘400.-- für das Jahr 2017 eine Wehrpflichtersatzabgabe in der Höhe von Fr. 624.20 in Rechnung gestellt (act. 13). Mit Schreiben vom 24. Juli 2019 beantragte die Beraterin Sozialhilfe des Ressorts Soziales der Gemeinde C. auf Wunsch von A. ______ den Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe 2017 (act. 2.1).