J. Die Steuerverwaltung verzichtete stillschweigend auf eine Duplik. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, verzichtete stillschweigend auf eine Stellungnahme. Seite 3 K. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie die Vorbringen der Parteien in den Rechtschriften wird, soweit für die Beurteilung entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen