Gegenstand Direkte Bundessteuer 2017 / Fristwiederherstellung Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid der Steuerverwaltung vom 26. September 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers (sinngemäss): Es sei die Wiederherstellung der Einsprachefrist für die Direkte Bundessteuer 2017 zu gewähren. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt