Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2016 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 13. August 2019 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer (Eingabe vom 21. Oktober 2019): 1. Die gesamten Investitionen ins Tonstudio von A2. seien als mobile Anlagekosten mit einer Abschreibung von 10 Jahren aufzunehmen gemäss Steuererklärung. 2. Die zusätzlichen und zur Nachhaltigkeit gedachten Gartenarbeiten im Jahr 2016 im Umfang von Fr. 4‘000.-- seien beim Liegenschaftsunterhalt als Aufwand anzurechnen.