g. Auch, dass die Beschwerdeführer bereits im Rahmen des vorinstanzlichen Einspracheverfahrens einen vom 23. Mai 2019 datierten und an das kantonale Steueramt St. Gallen adressierten „Antrag auf Bewertung eines Unternehmens, das dominant von der Leistung einer Einzelperson abhängig ist“ (KStV.AR.act. 5) vorgelegt haben, vermag daran nichts zu