Natürlich ist bei kleineren Unternehmen die Person des Eigentümers für den Erfolg des Unternehmens entscheidend, was aber nicht automatisch heisst, dass die gesamte Wertschöpfung im Sinn der in Rz. 5 des Kommentars SSK umschriebenen Ausnahmeregelung allein vom Eigentümer erzielt wird. Gerade im vorliegenden Fall scheint es zum Vornherein gar nicht möglich, gänzlich ohne qualifizierte Mitarbeiter das breite Spektrum an Dienstleistungen anbieten zu können, wie es die C.__________ tut, auch wenn sich für eine umfassende Beurteilung dieser Frage die nötigen Informationen (wie namentlich konkrete Umsatzzahlen in den einzelnen Bereichen)