___ ist, was allerdings nicht weiter erstaunt, nachdem er zugleich Eigentümer der Unternehmung ist und diese als Geschäftsführer nach aussen vertritt. Natürlich ist bei kleineren Unternehmen die Person des Eigentümers für den Erfolg des Unternehmens entscheidend, was aber nicht automatisch heisst, dass die gesamte Wertschöpfung im Sinn der in Rz. 5 des Kommentars SSK umschriebenen Ausnahmeregelung allein vom Eigentümer erzielt wird.