Seite 8 d. Die Vorinstanz hält dieser Argumentation in der Vernehmlassung entgegen, wenn überhaupt, treffe es höchstens zu, dass A. ______ , der als einzige Person in der Unternehmung die nötigen Titel einer Vertretung ausweise, mit Bezug auf die Verkaufstätigkeit die hauptsächliche Wertschöpfung generiere. Die Wertschöpfung der C.__________ finde aber nicht nur über die Verkaufstätigkeit, sondern zu einem erheblichen Teil auch über die Werkstatt statt.