Die Beschwerdeführer seien zwar unbestrittenermassen zu 100% an der C.__________ beteiligt, das alleine reiche jedoch nicht aus, um von einer starken Personenbezogenheit und von einer alleinigen Erbringung der Wertschöpfung zu sprechen. Nebst den Beschwerdeführern hätten im Jahr 2017 nicht nur Hilfskräfte, sondern auch wichtige Fachkräfte erheblich zur Wertschöpfung der Autowerkstatt beigetragen. Die Beschwerdeführer verlangten weder die Durchführung einer mündlichen Verhandlung noch reichten sie eine Replik ein, so dass der Schriftenwechsel hierauf abgeschlossen war.