Seite 3 2. Mit Eingabe vom 1. April 2020 (act. 15) reichte der Klägerinnen-Vertreter in elektronischer Form einen zwischen den Parteien am 12. bzw. 17. März 2020 geschlossenen Vergleich ein und beantragte, das vorliegende Verfahren sei gestützt darauf als erledigt abzuschreiben (siehe den Vergleich im Anhang dieses Entscheids).