_ zu überweisen – mit der Auflage, den Betrag umgehend auf die C. ______ zu übertragen. Seite 13 b) Diese Anträge der Beschwerdeführer sind unbegründet. Die Vorinstanz weist zutreffend daraufhin, dass das Gesetz für eine Rückzahlung der ausbezahlten Mittel keine Handhabe bietet, sei es nun dass eine entsprechende Verpflichtung direkt an die Vorsorgeeinrichtung oder via den Versicherten erfolgt. Eine Rückzahlungspflicht würde ja voraussetzen, dass die Auszahlung der freien Mittel ungesetzlich war. Solches ist aber gerade nicht der Fall.