3.2.3 Auf dem nämlichen Art. 92 des Vorsorgereglements basiert das Reglement „Teil- und Gesamtliquidation von Vorsorgewerken sowie Reglement Teilliquidation Stiftung“ der B. ______ Stiftung (act. 1). Im Zusammenhang mit der Teil- und Gesamtliquidation von Vorsorgewerken bestimmt Art. 2 („Anteil an den freien Mitteln“), dass bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Teil- oder Gesamtliquidation bei individuellen Austritten ein individueller und bei einem kollektiven Austritt ein individueller oder kollektiver Anspruch auf einen Anteil an den freien Mitteln des Vorsorgewerks bestehe.