Auf erfolgte Einsprache hin erliess die Steuerverwaltung am 24. Mai 2019 ihren Einspracheentscheid, in welchem sie die Gebühr für das Nachsteuerverfahren bei der Steuerverwaltung auf Fr. 300.-- reduzierte. Im Übrigen wies sie die Einsprache ab (act. 2.1).