das ihm gewährte rechtliche Gehör in Anspruch (act. 9.10). Am 3. April 2019 erliess die Steuerverwaltung zwei Nachsteuerverfügungen betreffend die direkte Bundessteuer 2015 und 2016 (act. 9.11; act. 9.12). Für das Jahr 2015 wurde ein Betrag von Fr. 10‘000.-- neu veranlagt, für das Jahr 2016 ein solcher von Fr. 24‘000.--. Für das Verfahren verfügte die Steuerverwaltung ausserdem eine Gebühr von Fr. 600.-- zulasten der Steuerpflichtigen (act. 9.13). Auf erfolgte Einsprache hin erliess die Steuerverwaltung am 24. Mai 2019 ihren Einspracheentscheid, in welchem sie die Gebühr für das Nachsteuerverfahren bei der Steuerverwaltung auf Fr. 300.-- reduzierte.