Seite 7 hinzuweisen. In einem Grundsatzurteil vom 12. März 2010 (2C_658/2009, 2C_659/2009) wurde erwogen, dass Kapitalauszahlungen innerhalb der Dreijahresfrist grundsätzlich ausnahmslos mit missbräuchlicher Steuerminimierung gleichzusetzen sei. Massgebend sei, dass kurz nach einer späten Einzahlung Vorsorgemittel ausbezahlt werden, und zwar so, dass das Hin und Her nicht als sachgerechte Verbesserung des Versicherungsschutzes, sondern als vorübergehende und steuerlich motivierte Geldverschiebung erscheinen müsse.