Seite 2 von Fr. 195‘900.-- veranlagt, wobei die in jenem Jahr erfolgten Einkäufe in die zweite Säule von gesamthaft Fr. 46‘000.-- zum Abzug zugelassen wurden (act. 9.5). Am 13. Juli 2018 erliess die Steuerverwaltung die Steuerverfügung für die Staats- und Gemeindesteuern 2016. Die Veranlagung basierte auf einem steuerbaren Einkommen von Fr. 124‘400.--. Die im betreffenden Steuerjahr geleisteten Einkäufe von Fr. 24‘000.-- wurden wiederum zum Abzug zugelassen (act. 9.6).