b. Die Vorinstanz wird angewiesen, nach Vornahme der nötigen ergänzenden Abklärungen in sachverhaltsmässiger Hinsicht unter Berücksichtigung der dargelegten bundesgerichtlichen Rechtsprechung erneut umfassend zu prüfen, ob die Ortsgemeinde A. ______ die Voraussetzungen für einen der in Art. 66 StG aufgezählten Steuerbefreiungstatbestände erfüllt oder nicht. Insoweit eine Steuerbefreiung gestützt auf Art. 66 Abs. 1 lit. f StG in Frage steht - was bei der Ortsgemeinde A. ______ der Fall ist, da sie mit der Bewirtschaftung und dem Unterhalt der Waldparzelle in der Gemeinde B. ____