en, die die Erfüllung der Voraussetzungen der von ihr verlangten Steuerbefreiung belegen. Die bereits im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens eingereichte Bestätigung der Rechtsabteilung des Steueramts St. Gallen vom 28. Juni 2019, wonach die Ortsgemeinde A. ______ seit 1. Januar 2002 „zufolge öffentlicher bzw. gemeinnütziger Zweckverfolgung gemäss Art. 80 Abs. 1 lit. g des st. gallischen Steuergesetzes (StG, sGS 811.1) sowie Art.