f. Die in den vorinstanzlichen Unterlagen vorhandenen Angaben und Informationen genügen (noch) nicht, um die Frage zu beantworten, ob die Beschwerdeführerin im Sinn von Art. 66 Abs. 1 lit. f StG von der Steuerpflicht zu befreien ist oder nicht: Namentlich liegen weder die in der Beschwerde erwähnte Vereinbarung mit dem Kantonsforstamt AR über ein 50-jäh- riges Sonderwaldreservat noch Statuten der Ortsgemeinde A. ______ in den Unterlagen. Aus den öffentlich zugänglichen Informationen auf der Internetseite der Beschwerdeführerin (www.ortsgemeinde-A. _