a. Gemäss Art. 1 Abs. 2 lit. c GG SG gehören Ortsgemeinden im Kanton St. Gallen zu den Gemeinden und gelten dabei als Spezialgemeinden (Art. 2 Abs. 1 lit. b GG SG). Solche Spezialgemeinden sind in der Regel historisch entstanden und es gibt kantonale Unterschiede. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es keine „Ortsgemeinden“. Der Ausnahmetatbestand von Art. 66 Abs. 1 lit.