Seite 9 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde von A. wird abgewiesen. 2. Die Kosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Kostenvorschuss von Fr. 800.-- wird angerechnet. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.