Die internationale Doppelbesteuerung verstösst in der Schweiz nicht gegen die Bundesverfassung. Die vom Bundesgericht aufgrund von Art. 127 Abs. 3 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) für das interkantonale Verhältnis aufgestellten Normen gelten im Verhältnis zum Ausland nicht. Eine Ausnahme macht das Bundesgericht nur für ausländische Grundstücke