B. A. wurde am 19. Februar 2019 für die Staats- und Gemeindesteuern 2017 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 0 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 169‘000 (satzbestimmendes Vermögen CHF 433’000) veranlagt. Im Formular Steuerausscheidung 2017 setzte die Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden unter dem Titel „zeitliche Gewichtung“ einen Korrekturbetrag in Höhe von CHF 136‘278 zulasten des Belegenheitsorts Österreich beziehungsweise zugunsten des Kanton Appenzells Ausserrhoden fest (act. 7.2).