57 Beschwerdeschrift), war es faktisch gar nicht möglich, in Niederteufen alle 14 Tage Rechnungen zu schreiben und administrative Tätigkeiten zu erledigen. Wie die Beschwerdeführerin gegenüber der Vorinstanz im Revisionsgesuch vom 21. März 2017 (VI-act. 6) selbst angab, verfügte sie dagegen schon damals in C.(am persönlichen Wohnsitz der Gesellschafterin) für Fr. 500.-- pro Monat über einen 40 m2 grossen Büroraum mit zwei voll ausgestatteten Arbeitsplätzen.