In den hier zur Frage stehenden Steuerperioden 2012/2013 und 2014 war Sitz der Beschwerdeführerin noch in Niederteufen. Da die Beschwerdeführerin dort gar nicht über Räumlichkeiten oder die nötige Infrastruktur verfügte (vgl. dazu Ziff. 57 Beschwerdeschrift), war es faktisch gar nicht möglich, in Niederteufen alle 14 Tage Rechnungen zu schreiben und administrative Tätigkeiten zu erledigen.