Seite 14 (vgl. Beschwerdeschrift, Ziff. 57). Diese Argumentation scheint sich aber offensichtlich auf die aktuelle Situation in Herisau zu beziehen. Da im vorliegenden Verfahren ausschliesslich die Steuerperioden 2012/2013 und 2014 in Frage stehen, ist aber gar nicht die aktuelle Situation in Herisau, sondern einzig die Situation am damaligen statutarischen Sitz in Niederteufen entscheidend. Für die Situation in Niederteufen - welche nicht zwingend gleich zu beurteilen ist wie die spätere Situation in Herisau - ist folgendes in Erwägung zu ziehen: