a. Das Bundesgericht hat seine - in der Lehre teils umstrittene - Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auch in jüngster Zeit erneut bestätigt (vgl. angefochtener Nichteintretensentscheid, E. 4.2, Ziff. 23; Urteil des Bundesgerichts 2C_274/2019 vom 13. September 2019, E. 4.1 und 4.3.1, m.w.