Nach einem zeitweisen Aussetzen von Urteilsberatungen im ersten Halbjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Streitsache nach der Wiederaufnahme des ordentlichen Gerichtsbetriebs zur Beratung traktandiert. Am 18. August 2020 fällte das Gericht das vorliegende Urteil. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt sowie die Vorbringen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Seite 5 Erwägungen 1. Formelles