Am 28. Januar 2019 ersuchte die Beschwerdeführerin, nachdem die Vorinstanz auf das Revisionsgesuch seither nicht reagiert hatte, um baldige Behandlung der inzwischen schon fast zwei Jahre bei der Vorinstanz pendenten Angelegenheit (VI-act. 8). Mit Schreiben vom 15. Februar 2019 forderte die Vorinstanz daraufhin bei der Beschwerdeführerin zunächst weitere Unterlagen an (VI-act. 9), bevor sie mit Revisionsentscheid vom 8. Mai 2019 auf das Revisionsbegehren nicht eintrat (VI-act. 11).