Die Beschwerdeführerin unterzeichnete die diesen Unterlagen beiliegenden Zustimmungserklärungen. Hierauf wurden entsprechende Schlussrechnungen und Einschätzungsmitteilungen betreffend Staats- und Gemeindesteuern 2012/2013 und 2014 erlassen. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Einsprachen und ersuchte die kantonalen Behörden in Zürich darum, sich mit der Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit zu klären, da sie die nun von den Zürcher Behörden in Rechnung gestellten Beträge für die Staats- und Gemeindesteuern bereits teilweise gestützt auf die Veranlagung durch das Kantonale Steueramt Appenzell Ausserrhoden bezahlt habe.