Seite 3 Am 30. März 2016 wurde die Beschwerdeführerin vom Steueramt des Kantons Zürich gemahnt, weil sie die verlangten Steuererklärungen nicht eingereicht habe. In der Folge reichte die Beschwerdeführerin in Zürich zwei auf den 24. April 2016 datierte Steuererklärungen ein. Am 25. August 2016 schickte das Steueramt des Kantons Zürich der Beschwerdeführerin Einschätzungsvorschläge für die Staats- und Gemeindesteuern 2012/2013 bzw. 2014 zu. Die Beschwerdeführerin unterzeichnete die diesen Unterlagen beiliegenden Zustimmungserklärungen.