Die Gesellschafterin teilte dem Steueramt des Kantons Zürich am 2. Februar 2016 schriftlich mit, sie sei mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Nach der Sitzverlegung von Niederteufen nach Herisau im Jahr 2014 habe sie sich bei der D. Treuhand GmbH in Herisau eingemietet, verfüge dort über einen Posteingang und sie nutze bei Anwesenheit vor Ort die Infrastruktur. Nach ihrer Auffassung werde die Geschäftsführung und Verwaltung der Beschwerdeführerin in Herisau durchgeführt und die operative Tätigkeit vor Ort bei den Kunden.