2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. Seite 2 Sachverhalt A. Die im Bereich Beratungsdienstleistungen tätige A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ist seit Februar 2012 im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingetragen. Im Juni 2015 verlegte sie ihren Sitz von Niederteufen nach Herisau. Einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift ist B. (nachfolgend auch: Gesellschafterin).