Gegenstand Revisionsbegehren Staats- und Gemeindesteuern 2012/2013 und 2014 Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 8. Mai 2019 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Revisionsentscheid vom 8. Mai 2019 sei aufzuheben; 2. es sei festzustellen, dass die A. im Kanton Appenzell Ausserrhoden in den Jahren 2012-2014 nicht steuerpflichtig war; 3. es sei festzustellen, dass die A. im Kanton Appenzell Ausserrhoden für die Steuerperioden 2012/2013 und 2014 keine Kantons- und Gemeindesteuern schuldet;