Zwar geht es im erwähnten Urteil um den Kauf einer Liegenschaft, jedoch kommen – wie die Vorinstanz zutreffend erwähnte – bei einer Schenkung einer Liegenschaft im interkantonalen Bereich in Bezug auf die Vermögensausscheidung die gleichen Regeln wie bei einer Veräusserung einer Liegenschaft zur Anwendung (vgl. Kreisschreiben Nr. 18 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) vom 27. November 2001 betreffend die interkantonale Ausscheidung bei Änderung der Steuerpflicht während der Steuerperiode im System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung (Natürliche Personen), Beispiel 13 ();