Sie muss insbesondere berücksichtigen, dass in den Steuererklärungsformularen nicht nur Tatsachen einzutragen sind, sondern sich dabei oft auch eigentliche Rechtsfragen stellen. Enthält eine Steuererklärung Fehler, die klar ersichtlich sind, besteht für die Steuerbehörden eine Pflicht zu ergänzenden Abklärungen (Urteile des Bundesgerichts 2C_458/2014 und 2C_459/2014 vom 26. März 2015, E. 2.2.2,