Auf dem Steuererklärungsformular hatten die Ehepartner ein Einkommen im Betrag von Fr. 35‘065.-- aus der selbständigen Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der Betriebsniederlassung in Heiden AR deklariert. Aus den als Beilage eingereichten Buchhaltungsunterlagen ergab sich für die Betriebsniederlassung in Heiden AR jedoch lediglich ein Gewinn im Betrag von rund Fr. 12‘565.--.