Da A. ______ in der betreffenden Steuerperiode selbständig erwerbstätige Inhaberin einer Betriebsniederlassung mit Standort in Heiden AR war, druckten sie ausserdem eine Kopie der St. Gallischen Steuererklärung aus und schickten diese samt Beilagen an die Steuerverwaltung von Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz). Auf dem Steuererklärungsformular hatten die Ehepartner ein Einkommen im Betrag von Fr. 35‘065.-- aus der selbständigen Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der Betriebsniederlassung in Heiden AR deklariert.