Es wurde mit oder auf ihr weder direkt noch indirekt etwas erzeugt. Bis zum Bezug der neuen Räumlichkeiten am neuen Standort in der D. in C. wurde der Betrieb im gleichen Umfang und in der gleichen Art weitergeführt wie vor dem Verkauf der Parzelle Nr. 0002. Dabei ist es aus steuerrechtlicher Sicht irrelevant, ob die Betriebsabläufe damals optimal waren oder nicht. Entscheidend ist, dass das Bauland dieser Parzelle zu keinem Zeitpunkt unmittelbar dem Betrieb gedient hat. Folglich war es nicht betriebsnotwendig im Sinne von Art. 64 Abs. 3 DBG.