Seite 2 B. In der Jahresrechnung 2016 als Basis der Steuererklärung 2016 verbuchte die A. in der Höhe des für den Verkauf der Liegenschaft Nr. 0002 erzielten Gewinns von Fr. 474‘900.-- eine Rückstellung für Ersatzbeschaffung, mit darauf folgender Übertragung im Jahr 2017 auf die neue Liegenschaft D..