Dieser Argumentation ist freilich nicht zu folgen. Es mag zutreffen, dass die SVA Zürich in einer internen Notiz vom 11. August 2015 festhielt "Riesen Schulden und überall [...] als Gesellschafter eingetragen. Ich würde nicht erneut auf Vereinbarung eingehen und alles betreiben. (...)" (O2V 19 11, act. 5.2, S. 77). Gerade aus dem letzten Teilsatz ergibt sich aber somit wiederum, dass die SVA Zürich im damaligen Zeitpunkt annahm, sie werde mittels Betreibung an die ausstehenden Beträge gelangen können.