Formelle Organe sind Entscheidungs- und Kontrollorgane, die nach den jeweiligen organisationrechtlichen Vorschriften der einzelnen Rechtsformen vom obersten Organ der juristischen Person formell ernannt werden und deren Kompetenzen sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der streitigen Arbeitgeberin um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Art. 810 Abs. 2 OR enthält eine Liste mit Aufgaben der Geschäftsführer, die unübertragbar und unentziehbar sind.