Seite 10 f.). Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb die betreffende Aufstellung nicht für massgebend erklärt werde könnte. Die SVA hat aufgrund der Akten nachvollziehbare Annahmen getroffen und im Übrigen – bezüglich Arbeitszeit – auf Werte abgestellt, wie sie schweizweit üblich sind. Soweit die totale Jahressumme von Fr. 3‘233‘808.-- eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr darstellt, ist dies durchaus realistisch aufgrund der Vielzahl der im Jahr 2015 verzeichneten neuen Stellenantritte.