5.2/258), und sie leistete folglich ebenfalls noch am 15. Mai 2015 einen Betrag von Fr. 40‘000.-- (O2V 19 11, act. 5.2/260). Am 26. Mai 2015 erliess die SVA zwei Mahnungen im Zusammenhang mit Rechnungen vom 6. März bzw. 13. März 2015 (O2V 19 11, act. 5.2/272 f.). Mit einem weiteren Schreiben vom 10. Juni 2015 teilte die SVA der Gesellschaft mit, dass sie den Ratenzahlungsplan von Neuem als gefährdet ansehe. Per 31. Mai 2015 sei der Betrag von Fr. 51‘120.30 aus der gewährten Ratenzahlung überfällig geworden. Dem Schuldner werde Gelegenheit gegeben, die Zahlung bis zum 21. Juni 2015 zu leisten. Ebenfalls zu begleichen seien die beiden Rechnungen vom 6. bzw. 13. März