___ wenden, da dieser zugesichert habe, für sämtliche Kosten aufzukommen, ist dies für das vorliegende Verfahren unbeachtlich. Haben mehrere Organe einen Schaden verursacht, haften sie solidarisch. Es handelt sich um eine sog. absolute Solidarität, bei welcher der Grad des eigenen Verschuldens und individuelle Herabsetzungsgründe nicht berücksichtigt werden. Im Aussenverhältnis gegenüber der Ausgleichskasse haftet jeder Solidarschuldner für den gesamten Betrag. Erst wenn eines der Organe die Schadenersatzforderung begleicht, wäre das Verfahren gegen