Jahresrechnung für Lohnbeiträge 01.01.2015 - 31.12.2015 vom 2. Februar 2017 in der Höhe von Fr. 14‘399.75 (vgl. act. 8.4). In ihrem Einspracheentscheid vom 9. Januar 2018 hielt die Ausgleichskasse an der Gesamtforderung vollumfänglich fest (act. 3). Mit Blick darauf, dass das gegen die E. ______ angestrengte Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt und die Gesellschaft in der Folge aus dem Handelsregister gelöscht wurde (vgl. oben A.) kann in diesem Fall der bezifferte Schaden als ausgewiesen gelten, zumal dieser in masslicher Hinsicht vom Beschwerdeführer nie bestritten wurde.