4.6 a) Im Folgenden ist nun - ausgehend von der festgestellten Überarztung- die geschuldete Rückforderungssumme zu bestimmen. Diesbezüglich ist im Sinne vorstehender Erwägungen von folgenden RSS-Indizes auszugehen: RSS-Indizes „Fachgruppe Praktische Ärzte“ (Appenzell Ausserrhoden): 166, d.h. Überschreitung des Toleranzbereichs um 36 Punkte RSS-Indizes „Praktischer Arzt Ost-CH“: 184, d.h. Überschreitung des Toleranzbereichs um 54 Punkte RSS-Indizes Allgemeine Innere Medizin Ost-CH: 168, d.h. Überschreitung des Toleranzbereichs um 38 Punkte